Gerhard Schreiner

Terrassensiedlung 12, 8544 Pölfing-Brunn

gerhard.schreiner1@gmail.com

www.theatertexte.at

 

 

 

 

Allgemeine Geschäfts- und Aufführungsbedingungen

Stand 1. Mai 2017

 

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Gerhard Schreiner als Autor und seinen Vertragspartnern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Bestellung gültigen Fassung.

 

Die Leseproben stehen kostenlos zur Verfügung, dienen jedoch ausschließlich zur ersten Betrachtung des Stückes und dürfen in

keiner Weise für Aufführungen, Abschriften, Kopien oder weiterer Bearbeitung, Vervielfältigung bzw. zur Vervollständigung eines eigenen Stückes verwendet werden.

 

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Dieses Dokument kann im Internet unter www.theatertexte.at jederzeit ausgedruckt werden.

 

Aufführung von Bühnenwerken

Die nachfolgenden Regelungen gelten für jede Verwendung der Texte, unbeachtet der Art der Veranstaltung.

 

Ansichtssendungen

Zwecks Ansicht und Auswahl wird auf Wunsch unverbindlich das vollständige Manuskript eines Bühnenwerks als Ansichtsexemplare per Post (kostenpflichtig) oder per E-Mail (als PDF kostenfrei) zur Verfügung gestellt. Die Ansichtsexemplare dürfen nicht kopiert oder auf sonstige Weise vervielfältigt werden. Dies gilt auch für in Dateiform zugesandte Ansichtsexemplare. Elektronisch übersandte Ansichtsexemplare dürfen jedoch einmalig zum persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden.

 

Zusendung per Post

Bei einer Zusendung per Post werden dem Besteller Kosten für Druck und Versand in Summe 10,00 € in Rechnung gestellt. Die Ansichtsexemplare müssen nicht zurückgesendet werden. Eine Rücksendung der Ansichtsexemplare entbindet nicht von der Zahlung gemäß vorstehender Regelung.

 

Aufführungsrecht

Beabsichtigt der Vertragspartner die Aufführung eines Stückes, so meldet dieser alle Aufführungstermine an. Mit der Anmeldung

sind folgende Punkte anzugeben:

  • Alle Termine der geplanten Aufführungen
  • Genauer Spielort (Lokalität, Adresse)
  • Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitz- und Stehplätze pro Vorstellung
  • Kontaktperson (Name, Adresse, Email, Telefon-Nr., Homepage/Facebook falls vorhanden)

Nachträglich oder während der Spielzeit hinzugefügte Aufführungstermine (Zusatzvorstellungen, Sondervorstellungen) sind sofort dem Autor zu melden.

 

Anmeldung

Mit der Anmeldung bestellt der Vertragspartner zeitgleich die Manuskripte für das Bühnenwerk! Nach erfolgter Anmeldung räumt der Autor für die angemeldeten Aufführungen ein Aufführungsrecht ein (Aufführungserlaubnis) und übersendet die Manuskripte. Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufführungserlaubnis besteht nicht.

 

Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes zu den gemeldeten Terminen am jeweils gemeldeten

Spielort. Das Aufführungsrecht wird als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Durchführung von Aufführungen ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist verboten.

 

Die Zusendung des Manuskripts als Kopiervorlage berechtigt den Vertragspartner zur eigenständigen Anfertigung eines

Rollensatzes (Anzahl Spieler plus ein Exemplar für Souffleuse). Die Zusendung erfolgt kostenlos

Bei Zusendung der Manuskripte in ausgedruckter Form (Anzahl Spieler plus ein Exemplar für Souffleuse), werden die Druckkosten sowie die Postgebühren der österreichischen Post AG dem Besteller verrechnet. Die Druckkosten berechnen sich auf 0,10 € pro A4-Seite.

 

Rechte der Bearbeitung, Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie gewerblichen Aufzeichnung und anderen sonstigen Rechten sind nicht umfasst. Sie sind vorbehalten und werden ausschließlich vom Autor vergeben.

 

Der Vertragspartner weist bei sämtlichen Werbemaßnahmen die mit der Aufführung zusammenhängen (Ankündigungen,

Eintrittskarten, Plakate, Programmhefte, Facebook- und Homepageauftritte usw.) in geeigneter Form schriftlich auf die Urheberschaft des Autors hin (Namensnennungsrecht). Entsprechendes gilt auch bei übersetzten Werken zusätzlich für den Übersetzer.

 

Aufführungsgebühr

Die Aufführungsgebühr entsteht bei jeder Aufführung. Sie beträgt 0,50 € pro zur Verfügung stehendem Sitzplatz/Stehplatz

und Aufführung, mindestens jedoch die für jedes Stück ausgewiesene aktuelle Mindestgebühr von 500 €. Der Autor stellt die Aufführungsgebühr nach Übersendung des Abrechnungs-Formulars in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen ab Zugang auszugleichen.

 

Der Vertragspartner ist dem Autor gegenüber verpflichtet, auf Anforderung in nachprüfbarer Weise Auskunft über Art, Anzahl

und Ausmaß der Aufführungen, nicht stattgefundene Aufführungen und Zuschauerplätze zu erteilen. Aufführungen, welche nicht stattgefunden haben, müssen ausführlich begründet werden, um bei der Verrechnung Berücksichtigung zu finden.

 

Die Aufführungsgebühr beinhaltet nicht eine etwaige an die AKM zu zahlende Vergütung (Musikeinlagen, Nebenveranstaltungen mit Musik etc.). Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Autors.

 

Verstöße gegen das Urheberrecht, Vertragsstrafe

 

Verstöße gegen das Urheberrecht, insbesondere nicht genehmigte Aufführungen, mangelnde Auskunftserteilung und unerlaubte

Vervielfältigung der Manuskripte (Textbücher, Kopiervorlagen, Ansichtsexemplare) werden zivilrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.

 

Für jede Aufführung ohne Erlaubnis des Autors zahlt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Mindestgebühr.

Zudem ersetzt der Vertragspartner die Kosten, die durch etwaige Nachforschungen entstanden sind.

 

Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Abrechnung angemeldeter Aufführungen nicht nach, kann der Autor nach

fruchtloser Fristsetzung wählen, ob er den Auskunftsanspruch durchsetzt oder stattdessen als Vertragsstrafe die dreifache Mindestgebühr verlangt. 



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