Gerhard Schreiner
Terrassensiedlung 12, 8544 Pölfing-Brunn
gerhard.schreiner1@gmail.com
www.theatertexte.at
Allgemeine Geschäfts- und Aufführungsbedingungen
Stand 1. Mai 2017
Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Gerhard Schreiner als Autor und seinen Vertragspartnern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Bestellung gültigen Fassung.
Die Leseproben stehen kostenlos zur Verfügung, dienen jedoch ausschließlich zur ersten Betrachtung des Stückes und dürfen in
keiner Weise für Aufführungen, Abschriften, Kopien oder weiterer Bearbeitung, Vervielfältigung bzw. zur Vervollständigung eines eigenen Stückes verwendet werden.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Dieses Dokument kann im
Internet unter www.theatertexte.at jederzeit ausgedruckt werden.
Aufführung von Bühnenwerken
Die nachfolgenden Regelungen gelten für jede Verwendung der Texte, unbeachtet der Art der Veranstaltung.
Ansichtssendungen
Zwecks Ansicht und Auswahl wird auf Wunsch unverbindlich das vollständige Manuskript eines Bühnenwerks als Ansichtsexemplare per Post (kostenpflichtig) oder per E-Mail (als PDF kostenfrei) zur Verfügung gestellt. Die Ansichtsexemplare dürfen nicht kopiert oder auf sonstige Weise vervielfältigt werden. Dies gilt auch für in Dateiform zugesandte Ansichtsexemplare. Elektronisch übersandte Ansichtsexemplare dürfen jedoch einmalig zum persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden.
Zusendung per Post
Bei einer Zusendung per Post werden dem Besteller Kosten für Druck und Versand in Summe 10,00 € in Rechnung gestellt. Die Ansichtsexemplare müssen nicht zurückgesendet werden. Eine Rücksendung der Ansichtsexemplare entbindet nicht von der Zahlung gemäß vorstehender Regelung.
Aufführungsrecht
Beabsichtigt der Vertragspartner die Aufführung eines Stückes, so meldet dieser alle Aufführungstermine an. Mit der Anmeldung
sind folgende Punkte anzugeben:
Nachträglich oder während der Spielzeit hinzugefügte Aufführungstermine (Zusatzvorstellungen, Sondervorstellungen) sind sofort dem Autor zu melden.
Anmeldung
Mit der Anmeldung bestellt der Vertragspartner zeitgleich die Manuskripte für das Bühnenwerk! Nach erfolgter Anmeldung räumt der Autor für die angemeldeten Aufführungen ein Aufführungsrecht ein (Aufführungserlaubnis) und übersendet die Manuskripte. Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufführungserlaubnis besteht nicht.
Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes zu den gemeldeten Terminen am jeweils gemeldeten
Spielort. Das Aufführungsrecht wird als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Durchführung von Aufführungen ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist verboten.
Die Zusendung des Manuskripts als Kopiervorlage berechtigt den Vertragspartner zur eigenständigen Anfertigung eines
Rollensatzes (Anzahl Spieler plus ein Exemplar für Souffleuse). Die Zusendung erfolgt kostenlos
Bei Zusendung der Manuskripte in ausgedruckter Form (Anzahl Spieler plus ein Exemplar für Souffleuse), werden die Druckkosten sowie die Postgebühren der österreichischen Post AG dem Besteller verrechnet. Die Druckkosten berechnen sich auf 0,10 € pro A4-Seite.
Rechte der Bearbeitung, Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie gewerblichen Aufzeichnung und anderen sonstigen Rechten sind nicht umfasst. Sie sind vorbehalten und werden ausschließlich vom Autor vergeben.
Der Vertragspartner weist bei sämtlichen Werbemaßnahmen die mit der Aufführung zusammenhängen (Ankündigungen,
Eintrittskarten, Plakate, Programmhefte, Facebook- und Homepageauftritte usw.) in geeigneter Form schriftlich auf die Urheberschaft des Autors hin (Namensnennungsrecht). Entsprechendes gilt auch bei übersetzten Werken zusätzlich für den Übersetzer.
Aufführungsgebühr
Die Aufführungsgebühr entsteht bei jeder Aufführung. Sie beträgt 0,50 € pro zur Verfügung stehendem Sitzplatz/Stehplatz
und Aufführung, mindestens jedoch die für jedes Stück ausgewiesene aktuelle Mindestgebühr von 500 €. Der Autor stellt die Aufführungsgebühr nach Übersendung des Abrechnungs-Formulars in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen ab Zugang auszugleichen.
Der Vertragspartner ist dem Autor gegenüber verpflichtet, auf Anforderung in nachprüfbarer Weise Auskunft über Art, Anzahl
und Ausmaß der Aufführungen, nicht stattgefundene Aufführungen und Zuschauerplätze zu erteilen. Aufführungen, welche nicht stattgefunden haben, müssen ausführlich begründet werden, um bei der Verrechnung Berücksichtigung zu finden.
Die Aufführungsgebühr beinhaltet nicht eine etwaige an die AKM zu zahlende Vergütung (Musikeinlagen, Nebenveranstaltungen mit Musik etc.). Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Autors.
Verstöße gegen das Urheberrecht, Vertragsstrafe
Verstöße gegen das Urheberrecht, insbesondere nicht genehmigte Aufführungen, mangelnde Auskunftserteilung und unerlaubte
Vervielfältigung der Manuskripte (Textbücher, Kopiervorlagen, Ansichtsexemplare) werden zivilrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.
Für jede Aufführung ohne Erlaubnis des Autors zahlt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Mindestgebühr.
Zudem ersetzt der Vertragspartner die Kosten, die durch etwaige Nachforschungen entstanden sind.
Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Abrechnung angemeldeter Aufführungen nicht nach, kann der Autor nach
fruchtloser Fristsetzung wählen, ob er den Auskunftsanspruch durchsetzt oder stattdessen als Vertragsstrafe die dreifache Mindestgebühr verlangt.
Mit Jimdo kann sich jeder kostenlos und ohne Vorkenntnisse eine eigene Homepage gestalten. Design auswählen, Klick für Klick anpassen, Inhalte in Sekunden integrieren, fertig!
Jetzt unter de.jimdo.com für eine kostenlose Webseite anmelden und sofort loslegen.